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Über die Flotte:

2010 als Verein gestartet. Mit Höhen und Tiefen durch die Wellen geritten. Beinahe Schiffbruch erlitten. Und irgendwie doch nie die Segel gestrichen. 

So kann man wohl die Zeit der Flotte am besten beschreiben

Doch jetzt wird die Fahne neu gehisst, um mit vollem Kurs die  Grundidee der Flotte wieder in volle Fahrt zu bringen. Zukunftsorientierte Projektarbeit, nachhaltiges Handeln und moderne Konzepte die gesellschaftlich wichtige Grundthemen und Pfeiler beinhalten. Inhaltlich setzen wir auf stetige Weiterentwicklung passend zum Zeitinteresse verschiedener Alters- und Interessengruppen.  

Vom Verein zur gemeinnützigen UG gewachsen setzen wir sowohl auf sozialrechtlicher als auch rein ideeller Grundlage klassische soziale Arbeit mit modernen Ansätzen neu interpretiert um. Warum nicht mehr als Verein? Weil leider nicht jeder mit der Ideologie ans Ruder geht, für die der Leitgedanke eines Vereines stehen sollte. Daher haben wir uns bewusst entschieden diese Struktur zu verändern, um eben all diejenigen zu schützen, die Gemeinnützigkeit wirklich fördern möchten und für die, die im Allgemeinwohl gefördert werden sollen.

Auch weiterhin setzen wir auf Qualitätsweiterentwicklung, vertrauen aber nicht mehr auf das "gute Wort" sondern schreiben unsere Zusammenarbeit im direkten Dialog mit öffentlichen und privaten Kostenträgern dokumetarisch und den rechtlichen Voraussetzungen entsprechend fest. Unsere Arbeit wird in einem Qualitätshandbuch transparent für direkte Beteiligte niedergeschrieben, um jeglichen Zuwiderhandlungen gegen den Gesellschaftszweck entgegen zu wirken. Unsere Projekte stehen nach wie vor im Sinne folgender Zwecke nach §52 AO und wurden aufgrund der Erfahrungen letzter Jahre um den Bereich der Kriminalprävention und Gleichberechtigung erweitert:

  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) 

  • Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegsbeschädigte (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) 

  • Förderung des bürgerlichen Engagements (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) 

  • Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO. 

  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

  • Förderung der Kriminalprävention

  • Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

 

In dem Sinne: Tschüss alte Zeiten, auf in neue Gewässer <3

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